Ab dem 01.04.2024 stellen wir nur noch E-Rezepte aus!
Die Ausstellung eines E-Rezeptes erfolgt erst nach Vorlage Ihrer Versichertenkarte bei uns!
Bei Einnahme von Dauermedikamenten empfiehlt es sich daher, Ihre Versichertenkarte,
immer gleich zu Beginn eines neuen Quartals (Januar/April/Juli/Oktober), bei uns vorzulegen.
Nach Versand des E-Rezeptes durch uns, können Sie das Rezept, mit Ihrer Versichertenkarte oder der E-Rezept App der gematik, in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Mehr Informationen finden Sie auch unter:
https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/