Ab dem 01.04.2024 stellen wir nur noch E-Rezepte aus!
Die Ausstellung eines E-Rezeptes erfolgt erst nach Vorlage Ihrer Versichertenkarte bei uns!
Liegt die Versichertenkarte noch nicht bei uns vor, erfolgt keine Bearbeitung der Bestellung!
Bei Einnahme von Dauermedikamenten empfiehlt es sich daher, Ihre Versichertenkarte,
immer gleich zu Beginn eines neuen Quartals (Januar/April/Juli/Oktober), bei uns vorzulegen.
Nach Versand des E-Rezeptes durch uns, können Sie das Rezept, mit Ihrer Versichertenkarte in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Mehr Informationen finden Sie auch unter:
https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/